Daniel Stoeri ist Projektleiter beim Programm DiWaSek II und zuständig für den Schwerpunkt «Organisation und Steuerung». Im Gespräch gibt er einen Einblick in die künftige Organisation der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) innerhalb der Sek II sowie die laufenden Arbeiten in den Bereichen Leistungsverrechnung, Datenschutz und Datensicherheit.
Daniel Stoeri, wie sieht die künftige IKT-Organisation der Sek II aus?
Die MBA Informatik entwickelt ihre Kompetenzen als «Digitales Service Center» für die Sek II weiter. Sie übernimmt die Rolle als Besteller- und Nutzervertreterin gegenüber dem Amt für Informatik (AFI) des Kantons Zürich, welches Lieferantin der IKT-Grundversorgung ist. Als Dienstleisterin bedient die MBA Informatik die Sek II mit zentral betriebenen Fachanwendungen und berät sie darüber hinaus rund um das Thema Digitalisierung.
Was bedeutet das für die Schulen konkret?
Die Schulen sind für ihre IKT-Personalressourcen und für die lokalen Prozesse weiterhin selbst verantwortlich. Die höher standardisierte IKT-Grundversorgung senkt den Bedarf an IKT-Personal keinesfalls. Es gibt keine Zentralisierung von Ressourcen. Das IKT-Personal an den Schulen betreut die Infrastruktur vor Ort auch nach der Umsetzung des Programms DiWaSek II.
Wie werden die IKT-Leistungen zukünftig verrechnet?
Nach der Migration auf die neue IKT-Grundversorgung an der Sek II beziehen die Schulen Services über die kantonale IT-Service Management Plattform «ServiceNow». Diese Plattform bildet die Grundlage für die Verrechnung. Sie verschlankt Prozesse und erhöht die Transparenz. Die Leistungsverrechnung erfolgt ab 2023 gestützt auf den entsprechenden Grundsatzentscheid des Regierungsrats.
Wo liegen die Herausforderungen bei Datenschutz und Datensicherheit? Wie erfolgen die nötigen Anpassungen?
Basierend auf den übergeordneten Datenschutz-Richtlinien entsteht das Konzept «Informationssicherheit und Datenschutz». Es berücksichtigt alle Softwarelösungen, welche die Schulen einsetzen. Vom ermittelten Schutzbedarf leiten die Informationssicherheitsverantwortlichen für die Sek II Massnahmen ab, um Risiken zu minimieren.
Eine erste Massnahme besteht darin, zwei Vorlagen für die Schulen zu erarbeiten. Die eine Vorlage ist für die Nutzungsvereinbarung. Sie wendet sich direkt an die Benutzerinnen und Benutzer (Lernende, Lehrpersonen und Mitarbeitende der Schulen) und legt offen, welches Verhalten betreffend Datenschutz und Informatiksicherheit erwartet wird. Die andere Vorlage betrifft die Datenschutzerklärung. Sie beschreibt, in welchem Umfang Daten verarbeitet werden und was dabei durch die Schulen, durch das MBA und das AFI zum Schutz vor Missbrauch von persönlichen Daten unternommen wird. Auch was die Benutzerinnen und Benutzer tun können, um den Schutz ihrer Daten zu gewährleisten ist in der Datenschutzerklärung enthalten.
Die MBA Informatik unterstützt die Schulen künftig mit einer Ansprechperson für Fragen rund um den Datenschutz und die Informationssicherheit.
Wie erfolgt die Einführung der Neugestaltungen?
An der «Kantonsschule Lee Winterthur» und der «Berufsschule Bülach» bereitet das Team von DiWaSek II zusammen mit den Schulen die Pilotierung der IKT-Grundversorgung der Sek II vor. Damit wird die Grundlage für die nachfolgenden Migrationen geschaffen.
Vielen Dank für das Gespräch, Daniel Stoeri. Weiterhin viel Erfolg bei dieser spannenden Aufgabe.
In einem Miniclip erklärt Ihnen Daniel Stoeri ausserdem den Schwerpunkt «Organisation und Steuerung».
Den Link zum Miniclip finden Sie hier.
Viel Spass!