Der digitale Wandel ist eine Herausforderung für die Schulen. Sie brauchen sowohl zeitgemässe pädagogische Strukturen als auch eine leistungsfähige technische Infrastruktur, um die Schülerinnen, Schüler und Lernenden auf eine Welt vorbereiten zu können, die immer stärker digital funktioniert. 

Der Regierungsrat hat nun die benötigten personellen Mittel bewilligt, damit die Strategie «Digitaler Wandel an den Schulen Sek II» (DiWaSek II) wie geplant umgesetzt werden kann. Dieser Beschluss wurde heute Nachmittag an der Medienkonferenz «Ein Digitaler Quantensprung an den Mittel- und Berufsfachschulen» präsentiert. Unter diesem YouTube-Link gelangen Sie zur Aufzeichnung der Medienkonferenz.

Mit der Umsetzung der Strategie DiWaSek II wird die technische Grundversorgung der Schulen vereinheitlicht und professionalisiert. Dazu werden Stellen im Amt für Informatik (AFI) aufgebaut. Weiter können dank den zusätzlichen personellen Mittel folgende Bereiche an den Schulen Sek II und im MBA auf- und ausgebaut werden: 

  • Die Supportorganisationen an den Schulen Sek II, sorgen vor Ort für einen reibungslosen Einsatz der digitalen Geräte. 
  • Das Digital Service Center Sek II (DSC Sek II) unterstützt und berät die Schulen bei Fragen zu Fachapplikationen, Datensicherheit- und Datenschutz und bei der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur. 
  • Der Digital Learning Hub Sek II (DLH Sek II) entwickelt gemeinsam mit den Schulen digitale Lehr- und Lernformen und fördert Innovationen. Der DLH kann nun vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb wechseln. 

Aktuell werden die ersten beiden Pilotschulen, die Kantonsschule im Lee in Winterthur und die Berufsschule Bülach, in die standardisierte IKT-Grundversorgung Sek II sowie in die pädagogischen und technischen Führungs-, Organisations- und Supportstrukturen Sek II eingeführt. Parallel dazu wird der Rollout der standardisierten IKT-Grundversorgung für die restlichen Schulen vorbereitet. 

Auch in Vorbereitung ist die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Ein entsprechendes Konzept wird voraussichtlich bis Ende 2022 vorliegen. Ebenso in Arbeit sind die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz mobiler elektronischer Geräte (BYOD). Über das weitere Vorgehen werden wir im Herbst 2022 informieren können. 


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